Lern- & Wohnhaus Bad Heustrich
Unser Angebot
Die Stiftung bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, Lernschwäche oder einer kognitiven Beeinträchtigung Berufsausbildungen im Rahmen der erstmaligen beruflichen Ausbildung der Invaliden Versicherung, angepasste Wohn- und Arbeitsplätze sowie Wohnen mit Beschäftigung an. Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Teilhabe sind handlungsleitend.
Die Institution bietet rund 10 Ausbildungsplätze und 40 Arbeitsplätze in geschützten Werkstätten. Intern können 45 Klient*innen wohnen.
Anmeldung und Aufnahme
Nach einer ersten telefonischen Anfrage findet ein Vorstellungsgespräch mit Besichtigung der Institution statt. Verläuft das Gespräch positiv, wird eine Schnupperzeit vereinbart. Die Schnupperzeit dient dazu, dass sowohl die interessierte Person und deren gesetzliche Vertretung sowie die Institution praktisch erleben und erfahren können, ob der Platz geeignet ist. Die Schnupperzeit wird in einem gemeinsamen Gespräch (interessierte Person, Eltern, gesetzliche Vertretung, bei Ausbildungen Integrationsfachperson IV und Verantwortliche der Stiftung) ausgewertet. Ebenso wird am Auswertungsgespräch über die Aufnahme entschieden.
Aufenthaltsdauer
Die beruflichen Ausbildungen dauern 1-2 Jahre. Die Aufenthaltsdauer für Klient*innen im geschützten Rahmen ist prinzipiell nicht beschränkt (siehe dazu Aufnahmekriterien).
Wochenende, Ferien Lern- & Wohnhaus Bad Heustrich
In der Regel verbringen die Klient*innen die Wochenenden zu Hause. An den Wochenenden wird eine Wochenendbetreuung für Klient*innen mit IV Rente (nicht für Klient*innen in einer beruflichen Massnahme der IV) angeboten. Die Gestaltung der Ferien übernehmen die Angehörigen oder die gesetzliche Vertretung. Zwischen Weihnachten und Neujahr sowie während den Feiertage bleibt die Institution geschlossen.
Eine einzige Wohngruppe kann für Klient*innen mit IV Rente ein 365 Tage Angebot anbieten.
Aufnahmekriterien
- abgeschlossene Schulpflicht
- Lernschwäche oder geistige Beeinträchtigung stehen im Vordergrund
- zusätzliche psychische Beeinträchtigungen oder Verhaltensstörungen sind in einem gewissen Grad möglich
- keine schwere Pflegebedürftigkeit
- Interesse und Fähigkeit für eine Grundausbildung oder für eine Tätigkeit im handwerklichen Bereich (praktische Bildungsfähigkeit)
- Bereitschaft zum Zusammenleben und -arbeiten in Gruppen
- Rente, Verfügung einer IV-Stelle oder Kostengutsprache