 |
|
|
Anmeldung
und Aufnahme
Anmeldungen sind an den Institutionsleiter zu richten. In der Regel macht
der IV-Berufsberater auf die Stiftung Bad Heustrich aufmerksam. Nach dem
ersten Telefongespräch der Eltern mit dem Institutionsleiter besucht
der/die Klient/in persönlich die Institution, am besten zusammen
mit den Eltern. Bei diesem Vorstellungsgespräch werden die Ausbildungsmöglichkeiten
besprochen. Anschliessend folgt eine zweiwöchige Schnupperzeit. Über
die Aufnahme entscheidet das Schlussgespräch zwischen Eltern, Klient/in
sowie IV-Berufsberater, Institutions-, Wohngruppen- und Werkstattleiter/in.
Aufnahmekriterien
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer für KlientenInnen in Ausbildung beträgt in
der Regel zwei Jahre. Bei Eignung können auch zusätzliche
Jahre bewilligt werden. |
|

 |