Anmeldung und Aufnahme
Anmeldungen sind an den Institutionsleiter zu richten. In der Regel macht der IV-Berufsberater auf die Stiftung Bad Heustrich aufmerksam. Nach dem ersten Telefongespräch der Eltern mit dem Institutionsleiter besucht der/die Klient/in persönlich die Institution, am besten zusammen mit den Eltern. Bei diesem Vorstellungsgespräch werden die Ausbildungsmöglichkeiten besprochen. Anschliessend folgt eine zweiwöchige Schnupperzeit. Über die Aufnahme entscheidet das Schlussgespräch zwischen Eltern, Klient/in sowie IV-Berufsberater, Institutions-, Wohngruppen- und Werkstattleiter/in.

Aufnahmekriterien
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
Aufnahmealter zwischen 16 und 23 Jahren;
abgeschlossene Schulpflicht;
geistige Behinderung im Vordergrund, keine zusätzliche schwere Pflegebedürftigkeit,
Verhaltensstörung oder psychische Erkrankung;
Interesse und Fähigkeit für eine Grundausbildung im handwerklichen Bereich
(praktische Bildungsfähigkeit);

Bereitschaft zum Zusammenleben und -arbeiten in Gruppen;

Verfügung einer IV-Stelle oder Kostengutsprache.









Aufenthaltsdauer

Die Aufenthaltsdauer für KlientenInnen in Ausbildung beträgt in der Regel zwei Jahre. Bei Eignung können auch zusätzliche Jahre bewilligt werden.
 
 

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